Kennzeichung nach der Gefahrgutverordnung See

Kennzeichung Gefahrklasse Güterarten und ihre gefährlichen Eigenschaften Verhaltensregeln
1.1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Gefahr von Explosionen mit heftiger Druckwirkung und starker Splitterwirkung. Durch Schlag, Reibung, Hitze, Feuer oder andere Zündquellen leicht explosionsfähig.
Umschlag nur zulässig unter Aufsicht eines Verantwortlichen mit Sprengstoff-Befähigungsausweis. Stoß, Schlag und Reibung vermeiden. Vor Erwärmung, z.B. durch Sonneneinstrahlung und Heizkörper, schützen. Von Funken, Flammen und sonstigen Zündquellen entfernt halten. Nicht rauchen. Versandstücke vor Nässe schützen. Bei beschädigten oder durch Einwirkung von Nässe schadhaft gewordenen Versandstücken sofort den Vorgesetzten verständigen.
Im Schadensfall :
Sofort Deckung nehmen. Großen Abstand halten. Gefahrenbereich großflächig räumen und absperren.
1.2 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Gefahr von Explosionen mit starker Splitterwirkung. Durch Schlag, Reibung, Hitze, Feuer oder andere Zündquellen explosionsfähig.
1.3 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Brandgefahr. Mäßige Explosionsgefahr mit geringer Druckwirkung oder Splitterwirkung. Durch Schlag, Reibung, Hitze oder andere Zündquellen unter Umständen explosionsfähig.
Umschlag nur zum Teil zulässig unter Aufsicht eines Verantwortlichen mit Sprengstoff-Befähigungsausweis.
Übrige Verhaltenshinweise siehe unter Gefahrklasse 1.1 und 1.2.
1.4 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Brandgefahr. Geringe Explosionsgefahr.
1.5 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Brandgefahr. Sehr geringe Explosionsgefahr.
Verhaltenshinweise siehe unter Gefahrklasse 1.1 und 1.2.
2.1 Entzündbare Gase
Entzündbare Gase können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Bei Leckagen an Druckgasbehältern besteht daher immer akute Brand- und Explosionsgefahr.
Einatmen der Gase hat Narkotische Wirkungen und andere Gesundheitsgefährdungen zur Folge. Bei Berührung mit verflüssigtem Gas besteht Erfrierungsgefahr.
Behälter gegen Umfallen und Herabfallen sicher sowie vor Erwärmung, Stoß und Schlag schützen. Von Funken, Flammen und sonstigen Zündquellen entfernt halten. Nicht rauchen.

Im Schadensfall:
Gas nicht einatmen.

Bei Gasaustritt Laderaum bzw. Gefahrenzone schnellstens verlassen und Vorgesetzten verständigen.
2.2 Nicht entzündbare Gase
Einatmen der Gase hat Narkotische Wirkungen und andere Gesundheitsgefährdungen zur Folge. Bei Berührung mit verflüssigtem Gas besteht Erfrierungsgefahr.
Behälter gegen Umfallen und Herabfallen sicher sowie vor Erwärmung, Stoß und Schlag schützen.

Im Schadensfall:
Gas nicht einatmen.

Bei Gasaustritt Laderaum bzw. Gefahrenzone schnellstens verlassen und Vorgesetzten verständigen.
2.3 Giftige Gase
Gifitge Gase sind zum Teil auch entzündbar und können daher mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Beim Einatmen der Gase besteht ernste Vergiftungsgefahr. Bei Berührung mit verflüssigtem Gas besteht Erfrierungs- und Vergiftungsgefahr.
Behälter gegen Umfallen und Herabfallen sicher sowie vor Erwärmung, Stoß und Schlag schützen. Von allen Wärmequellen, Funken, Flammen und sonstigen Zündquellen entfernt halten. Nicht rauchen.

Im Schadensfall:
Gas nicht einatmen (ernste Vergiftungsgefahr!).

Bei Gasaustritt Laderaum bzw. Gefahrenzone schnellstens verlassen und Vorgesetzten verständigen.
3 Entzündbare Flüssigkeiten
Die flüssigen Stoffe geben entzündbare Dämpfe ab, die besonders in geschlossenen Räumen mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können. Werden solche Dämpfe entzündet, können die Flammen auf die Gefäße, aus denen bei einer Leckage entzündbare Flüssigkeiten ausgetreten sind, zurückschlagen.
Einatmen der Dämpfe kann gesundheitsschädigend sein.
Von allen Wärmequellen, Funken, Flammen und sonstigen Zündquellen entfernt halten. Nicht rauchen. Feuerschutzmaßnahmen auch bei leeren ungereinigten Behältern erforderlich

Im Schadensfall:
Dämpfe nicht einatmen. Berührung mit der Haut und Augen vermeiden. Getränkte Kleidung schnellstens ausziehen. Laderäume, in denen gefährliche Luft-Dampf-Gemische vorhanden sein können, verlassen und Vorgesetzten verständigen.