Bankleitzahlen

BLZ, PLZ oder Teil vom Banknamen



Die Bankleitzahl (BLZ) ist grundsätzlich die Girokontonummer des Kreditinstituts (KI) bei der Landeszentralbank (= Haupt-/Zweigstelle der Deutschen Bundesbank).


Bankbezirk / Clearingbezirk (Stellen 1 und 2)
10 und 11 Berlin
12 bis 14 Mecklenburg-Vorpommern
15 bis 17 Brandenburg
20 Hamburg
21 bis 23 Schleswig-Holstein
24 bis 29 Niedersachsen
29 Bremen
30 bis 39 NRW (Rheinland)
40 bis 49 NRW (Westfalen-Lippe)
50 bis 53 Hessen
54 bis 58 Rheinland - Pfalz
59 Saarland
60 bis 69 Baden-Württemberg
70 bis 79 Bayern
80 und 81 Sachsen-Anhalt
82 bis 84 Thüringen
85 bis 87 Sachsen

Bankplatz (Stellen 1 bis 3): Die Stellen 1 bis 3 bilden die Ortsnummer, die den Bankplatz (Ort mit einer LZB) sowie den zugehörigen Bankbezirk (Bankplatz und das angrenzende Gebiet kennzeichnet.

Ergänzung zur Bankengruppe (Stelle 4):
0 - kann neben Bundesbank auch LZB sein.
2 - können auch Gruppe 3 angehören und umgekehrt
6 - können auch Gruppe 9 angehören und umgekehrt

Hinweis auf den Sitz (Stellen 5 und 6):
00 bis 09 Kreditinstitute an einem Bankplatz
(grundsätzlich 00, bei mehreren Kreditinstituten derselben Bankengruppe an einem Bankplatz werden sie mit 00, 01, 02 usw. bis 09 numeriert)
10 bis 89 Kreditinstitute, die nicht an einem Bankplatz ansässig sind, sondern an einem Nebenplatz
(diese Orte sind mit 10 bis 89 numeriert, bei mehreren Kreditinstituten derselben Bankengruppe erhält der Ort mehrere Nummern)
Sonderregelung Für die Postgiroämter sind in den Stellen 4 bis 6 stets die Ziffern 100 vorgesehen, die für Kreditinstitute nicht vergeben werden. Darüber hinaus bestehen Reservierungen für andere überregional tätige Kreditinstitute.

Interne Niederlassungsnummer (Stellen 7 und 8)

Unselbständige Filialen von Kreditinstituten können eine eigene BLZ durch eine von der übergeordneten Niederlassung in den Stellen 7 und 8 abweichende Numerierung erhalten.

Filial-Kreditinstitute können für die Kennzeichnung ihrer Filialen in den Stellen 7 und 8 der BLZ bei Bedarf einen bestimmten Nummernblock reservieren lassen.

Sonderregelungen

  • Landeszentralbanken führen an Stelle 7 und 8 immer 00
  • Postgiroämter in den alten Bundesländern führen an den Stellen 7 und 8 die ersten zwei Ziffern der alten Postleitzahl
  • Kreditgenossenschaften ohne BLZ-gebundenes Girokonto führen in ihrer BLZ die gleiche Orts- und Bankengruppennummer wie die für sie zuständige genossenschaftliche Zentralbankniederlassung. Zur Unterscheidung ist in diesen Fällen als einheitliches Kennzeichen an der fünften Stelle die Ziffer 9 reserviert. Bei diesen Instituten dient neben der Stelle 7 und 8 auch die sechste Stelle der internen Numerierung.