Die Bankleitzahl (BLZ) ist grundsätzlich die Girokontonummer des Kreditinstituts (KI) bei der Landeszentralbank
(= Haupt-/Zweigstelle der Deutschen Bundesbank).
Bankbezirk / Clearingbezirk (Stellen 1 und 2)
10 und 11 |
Berlin |
12 bis 14 |
Mecklenburg-Vorpommern |
15 bis 17 |
Brandenburg |
20 |
Hamburg |
21 bis 23 |
Schleswig-Holstein |
24 bis 29 |
Niedersachsen |
29 |
Bremen |
30 bis 39 |
NRW (Rheinland) |
40 bis 49 |
NRW (Westfalen-Lippe) |
50 bis 53 |
Hessen |
54 bis 58 |
Rheinland - Pfalz |
59 |
Saarland |
60 bis 69 |
Baden-Württemberg |
70 bis 79 |
Bayern |
80 und 81 |
Sachsen-Anhalt |
82 bis 84 |
Thüringen |
85 bis 87 |
Sachsen |
Bankplatz (Stellen 1 bis 3):
Die Stellen 1 bis 3 bilden die Ortsnummer, die den Bankplatz (Ort mit einer LZB) sowie den zugehörigen Bankbezirk (Bankplatz und das angrenzende Gebiet kennzeichnet.
Ergänzung zur Bankengruppe (Stelle 4):
0 - kann neben Bundesbank auch LZB sein.
2 - können auch Gruppe 3 angehören und umgekehrt
6 - können auch Gruppe 9 angehören und umgekehrt
Hinweis auf den Sitz (Stellen 5 und 6):
00 bis 09 |
Kreditinstitute an einem Bankplatz (grundsätzlich 00, bei mehreren Kreditinstituten derselben Bankengruppe an einem Bankplatz
werden sie mit 00, 01, 02 usw. bis 09 numeriert) |
10 bis 89 |
Kreditinstitute, die nicht an einem Bankplatz ansässig sind, sondern an einem Nebenplatz (diese Orte sind mit 10
bis 89 numeriert, bei mehreren Kreditinstituten derselben Bankengruppe erhält der Ort mehrere Nummern) |
Sonderregelung |
Für die Postgiroämter sind in den Stellen 4 bis 6 stets die Ziffern 100 vorgesehen, die für Kreditinstitute nicht
vergeben werden. Darüber hinaus bestehen Reservierungen für andere überregional tätige Kreditinstitute. |
Interne Niederlassungsnummer (Stellen 7 und 8)
Unselbständige Filialen von Kreditinstituten können eine eigene BLZ durch eine von der übergeordneten
Niederlassung in den Stellen 7 und 8 abweichende Numerierung erhalten.Filial-Kreditinstitute können für die Kennzeichnung ihrer Filialen in den Stellen 7 und 8 der BLZ bei
Bedarf einen bestimmten Nummernblock reservieren lassen.
Sonderregelungen
- Landeszentralbanken führen an Stelle 7 und 8 immer 00
- Postgiroämter in den alten Bundesländern führen an den Stellen 7 und 8 die ersten zwei Ziffern der alten Postleitzahl
- Kreditgenossenschaften ohne BLZ-gebundenes Girokonto führen in ihrer BLZ die gleiche Orts- und Bankengruppennummer wie die für sie zuständige genossenschaftliche Zentralbankniederlassung. Zur Unterscheidung ist in diesen Fällen als einheitliches
Kennzeichen an der fünften Stelle die Ziffer 9 reserviert. Bei diesen Instituten dient neben der Stelle 7 und 8 auch die sechste Stelle der internen Numerierung.
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